Finanzielle Hilfe

Als ein Aspekt des Bildungspaketes ist unteranderem die Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit. Unsere Freizeiten fallen auch darunter. Diese können mit bis zu 180 Euro im Jahr unterstüzt werden.

Wer hat Anspruch?

Eltern von Schülern unter 25 Jahren ohne Ausbildungsvergütung, wenn sie zum Zeitpunkt des Antrages eine dieser Leistungen beziehen:

  • ALG II (Hartz IV)
  • Sozialgeld
  • Sozialhilfe
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld
  • Asylbewerberleistungen.

Wie geht das?

Man kann es im Voraus oder im Nachhinein machen. Für uns als Freizeitheim ist die zweite Variante leichter.

1. Variante: Im Voraus

Wir stellen ihnen eine Aufforderung zur Zahlung des Teilnahmebetrages aus. Diese reicht ihr ein, und das Amt überweist das Geld an das Freizeitheim. Falls dieses nicht passiert, muss der Teilnehmer den Betrag selber nachzahlen.
Schreiben sie uns dazu eine E-Mail an [email protected].

2. Variante: Im Nachhinein

Sie bezahlen die Freizeit ganz normal und bekommen eine Quittung für die Freizeit. Dann werden die verauslagten Kosten direkt euch vom Amt erstattet.

Schreiben sie uns dazu eine E-Mail an [email protected].

Wo reich man die Sachen ein?

  • Hartz IV : beim Jobcenter
  • Wohngeld: beim Wohngeldamt
  • Sozialhilfe und Sozialgeld: beim Sozialamt (Adressen in Berlin)
  • Kinderzuschlag: bei der Familienkasse

Weiterführende Links



Informationen auf berlin.de zum Bildungspaket