Hausordnung

Das Freizeithaus wird nach christlichen Grundsätzen geführt und fordert daher ein besonderes Maß an gegenseitigem Respekt, Verständnis und Rücksichtnahme. Von jedem Gast wird eine schonende Behandlung von Haus und Gelände erwartet. Es ist dafür zu sorgen, dass das Verhältnis zur Nachbarschaft nicht durch den Aufenthalt einer Gästegruppe beeinträchtigt wird. Der freundliche Umgang miteinander sollte uns als ein Licht leuchten lassen.


Dazu sind folgende Regelungen sehr wichtig und zu befolgen:

  1. Die Nachtruhe gilt ab 22.00 Uhr. Jeglicher Lärm, insbesondere auf dem Außengelände ist nach 22.00 Uhr zu vermeiden.
  2. Bei Ausflügen müssen alle Türen und Fenster verschlossen werden, sofern keine verantwortliche Person zurückbleibt.
  3. In allen Gebäuden gilt Rauchverbot.
  4. Alkoholische Getränke dürfen weder mitgebracht noch konsumiert werden.
  5. Das Mitbringen von illegalen Rauschmitteln sowie Waffen ist strengstens untersagt und führt zum sofortigen Verweis.
  6. Haustiere dürfen sich nicht im Hauptgebäude und in der Küche aufhalten. Eine Ausnahme besteht für Blindenführhunde oder Assistenzhunde.
  7. Bei Übergabe des Hauses erhalten Sie eine Putzcheckliste, anhand derer Sie die Reinigung des Hauses vornehmen. Das Haus ist besenrein zu verlassen. Küche und Sanitärbereich müssen täglich nass gereinigt werden.
  8. Vor der Abreise wird das Haus vom Heimwart abgenommen. Die Putzcheckliste muss nach erfolgter Reinigung und Überprüfung unterschrieben an den Heimwart übergeben werden.
  9. Fluchttüren, Fluchtwege und Feuerlöscher dürfen nicht zugestellt werden.
  10. „Räum- und Streupflicht“: Soweit während der Belegungszeit in den Wintermonaten besondere Witterungsverhältnisse wie Schneefall und/oder Glätte auftreten, so obliegt dem Mieter kurzfristig die dem Bedarfsfall entsprechende Räum- und Streupflicht vom Zugangsbereich bis zum Parkplatz.
  11. Mit dem Inventar des Hauses und allen entliehenen Gegenständen ist sorgsam umzugehen.
  12. Entstandene Schäden am/im Haus, auf dem Gelände und am Inventar etc. sind zu melden. Bei Verschuldung muss mit einer angemessenen Kostenbeteiligung oder Ersatzbeschaffung durch den Verursacher gerechnet werden.
  13. Die Mülltrennung muss beachtet werden.
  14. Kein Feuer ohne Genehmigung! Feuer darf auf dem Gelände nur in Absprache mit der Freizeitheim-Leitung an den vorgesehen Stellen in einer Feuerschale gemacht werden.
  15. Tische und Stühle, Matratzen und sonstige Möbel dürfen nicht nach draußen gebracht werden.

Für das Eventcamp gelten weitere Regeln. Diese sind hier nachzulesen.